AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Yachtüberführung auf dem Wasser
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen der Nordsee Transit (im Folgenden „Unternehmen“ genannt) im Bereich Yachtüberführung.
1.2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers (im Folgenden „Kunde“ genannt) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Unternehmen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag über die Yachtüberführung kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots des Unternehmens durch den Kunden zustande.
2.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
3. Leistungen des Unternehmens
3.1. Das Unternehmen verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarten Transporte von Yachten gemäß den geltenden Vorschriften und mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen.
3.2. Der Transport erfolgt zu den vereinbarten Bedingungen, wie im Angebot und der Auftragsbestätigung festgelegt.
4. Pflichten des Kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Yacht für die Überführungsreise ordnungsgemäß vorzubereiten und alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um den Überführung ohne Verzögerung und ohne Gefahr für die Yacht oder andere Güter zu ermöglichen.
4.2. Der Kunde stellt sicher, dass die Yacht in einem verkehrssicheren und seetüchtigen Zustand ist. Er haftet für Schäden, die durch unzureichende Vorbereitung oder unsachgemäßen Zustand der Yacht entstehen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Die Preise für die Yachtüberführung werden im Vertrag festgelegt und sind zu den dort angegebenen Bedingungen fällig.
5.2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, hälftig im Voraus zu entrichten. Nach der Überführung erfolgt die Schlussrechnung, die neben der Transportgebühr auch die Spesenabrechnung enthält.
5.3. Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
5.4. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, bei nicht fristgerechter Zahlung die Durchführung des Transports zu verweigern, bis die Zahlung vollständig geleistet wurde.
6. Haftung des Unternehmens
6.1. Das Unternehmen haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
6.2. Die Haftung des Unternehmens für Schäden an der Yacht während des Transports ist auf die Versicherungssumme begrenzt, die durch die vom Unternehmen abgeschlossene Transportversicherung abgedeckt wird.
6.3. Für Schäden, die durch höhere Gewalt (wie Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Streiks oder andere unvorhersehbare Ereignisse) verursacht werden, haftet das Unternehmen nicht.
6.4. Der Kunde ist verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich über sichtbare Schäden an der Yacht nach dem Transport zu informieren, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Übergabe. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
7. Versicherung
7.2. Für die zu überführende Yacht muss eine Kaskoversicherung und eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung, gültig für die zu bereisenden Reviere, existieren.
8. Rücktritt und Stornierung
8.1. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, die vereinbarte Leistung innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu erbringen.
8.2. Im Falle einer Stornierung des Überführungsauftrags durch den Kunden gelten folgende Stornogebühren:
- Bis zu 30 Tage vor dem Transport: 25 % des vereinbarten Preises.
- 29 bis 14 Tage vor dem Transport: 50 % des vereinbarten Preises.
- Weniger als 14 Tage vor dem Transport: 75 % des vereinbarten Preises.
8.3. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei erheblichen Sicherheitsbedenken oder wenn der Kunde wesentliche vertragliche Pflichten verletzt.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.